Ankauf von Goldbarren / Goldtafeln™

Goldbarren, Goldtafeln™ / Anlagegold, sofern sie sich in einem noch bankhandelsfähigen Zustand befinden brauchen nach dem Ankauf nicht erneut bearbeitet werden sondern können direkt weiterverkauft werden. Deshalb ist der Barrenankaufkurs höher als der Ankaufskurs für Altgold. Der Bank-Ankaufskurs liegt meist nur ca. 0,5% bis 1% unter dem aktuellen Börsenkurs. Der Abschlag beruht daher, dass im Gegensatz zu nur auf dem Papier gehandeltem Gold im physischen Handel die Bank oder das Edelmetallhandelsunternehmen einen gewissen Aufwand hat für die Überprüfung der Echtheit des Goldes, für deren sichere und versicherte Lagerung, und für das Kursrisiko bis zum Wiederverkauf.

Bankhandelsfähige Goldbarren können entweder an eine Bank, oder an einen Edelmetallhandel wie die ESG verkauft werden. Banken sind zwar meist der nähere Weg, dafür bekommt man dort sein Geld meist nicht direkt ausbezahlt sonder muss warten bis sein Metall für die Überprüfung der Echtheit von der Bank eingesendet worden ist. Je nach Bank kann das bis zu 2 Wochen dauern und es werden hierfür Spesen berechnet. Professionelle Edelmetallhändler dagegen verfügen selbst über die Technik und das KnowHow um Goldbarren und Goldmünzen sofort selbst überprüfen, direkt ankaufen und auszahlen zu können.

Goldbarren sind so lange Bankfähig wie sie sich in einem solchen Zustand befinden dass sie problemlos unverändert an den nächsten Edelmetallinvestor weiterverkauft werden können. Ob ein Barren noch eingeschweisst ist spielt dabei im Edelmetallhandel eine untergeordnete Rolle. Der Wert wird durch das Metall, nicht durch die Verpackung bestimmt. Sind Ihre Barren jedoch stark zerkratzt oder gar angefeilt so werden sie nur als Altgold zum Schmelzgoldpreis angekauft, eingeschmolzen und dann neu verarbeitet.

Bei Goldbarren oder Goldtafeln™ bzw. natürlich auch bei Silberbarren, Silbertafeln oder Platinbarren spielt der Hersteller oder das Herkunftsland in der Regel keine Rolle. Gold ist Gold. Einige Prägeanstalten zeichnen sich zwar dadurch aus dass ihre Barren an der LBMA, der Londoner Goldbörse, zugelassen sind, da dort aber eigentlich nur 12,5kg schwere Standard-Goldbarren richtig gehandelt werden ist dies für den Privatanleger eher unrelevant. Es ist also egal ob es sich um Barren von Heraeus, Degussa, Umicore, Valcambi, Pamp, ESG, Metalor, Credit Suisse, UBS, Geiger oder sonst eine Prägeanstalt handelt. Manche Banken kaufen jedoch nur Ihre eigenen Goldbarren zurück. Am unproblematischsten ist der Verkauf von Goldbarren an Scheideanstalten da es diesen auf jeden Fall nur darauf ankommt das die Barren auch wirklich die eingestempelte Reinheit haben und das Gewicht stimmt. Bei gravierten Goldbarren stimmt trotz der Gravur das Gewicht meist immernoch, da das Material bei den Beschriftungen nicht weggefräst, sondern nur verdrängt wird. Vom Gesetzgeber her ist in Deutschland für Anlagegoldbarren übrigens nur vorgegeben dass das Barren Gewicht, die Reinheit und der Hersteller aufgeprägt sind.